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Im
Rahmen des ersten persönlichen Gesprächs treffe ich mit Ihnen eine
individuelle Honorarvereinbarung, damit Sie genau wissen, was auf Sie
zukommt.
Sollten Sie
rechtsschutzversichert sein, so bitte ich Sie, mir bei der Erteilung
Ihres Auftrages die Versicherungspolice mitzuteilen, damit ich
prüfen kann, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt ist.
Bei knappen
finanziellen Verhältnissen prüfe ich, ob die Voraussetzungen für die
unentgeltliche Rechtspflege vorliegen und stelle gegebenenfalls bei
der zuständigen Stelle ein entsprechendes Gesuch. Die unentgeltliche
Rechtspflege befreit Sie von der Verpflichtung zur Bezahlung der
Verfahrens- und Anwaltskosten.
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Advokaturbüro Sandra Waldhauser, 3. Januar 2012 |